Die Cinical Decision Support-Software für Ihr Krankenhaus!
Wie funktioniert die CDS-Software MAIA?
MAIAs Grundlage sind digitale Dokumente, Labor- und Vitalparameter. Diese werden über eine standardisierte FHIR-Schnittstelle abgerufen und in Form einer elektronischen Patientenakte (Tiplu-EPA) strukturiert dargestellt. Bei Bedarf kann Tiplu die benötigte Infrastruktur, mit etablierten Schnittstellen zu KIS und ggf. vorhandenen Subsystemen, bereitstellen.
Wie unterstützt MAIA?
MAIA steht für Medical Artificial Intelligence Assistant. Als hybride klinische Entscheidungsunterstützung bietet MAIA sowohl Hinweise basierend auf den Ergebnissen von Machine Learning-Modellen (Tiplu-Risikoprädiktionen) als auch auf den Ergebnissen unseres auf Leitlinien und Fachliteratur basierenden Regelwerkes (Tiplu-Verdachtsdiagnosen) an. Die MAIA-Regelsprache, welche Basis ist für das Regelwerk, steht auch den entsprechend geschulten Anwendenden zur Erstellung eigener Regeln zur Verfügung. Somit können sowohl Hinweise zu benutzerdefinierten Verdachtsdiagnosen, den von uns validierten Tiplu-Verdachtsdiagnosen, als auch Tiplu-Risikoprädiktionen generiert werden.
Erklärte Begründungen und strukturierte Ansichten
MAIA begründet alle Hinweise und bietet die Möglichkeit, sich die Datengrundlage im Kontext der Tiplu-EPA anzusehen. Die Software bietet unterschiedliche Ansichten, in denen Hinweise für einzelne Patient:innen, ganze Stationen oder Abteilungen dargestellt werden können.
Unsere Clinical Decision Support-Software (CDSS) MAIA befindet sich derzeit im Zertifizierungsprozess.
Die Inverkehrbringung als Medizinprodukt wird für Ende 2024 angestrebt.
Förderfähigkeit
Das im Juni 2020 beschlossene Investitionskonzept Zukunftsprogramm Krankenhäuser befindet sich mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (kurz KHZG) in der Umsetzung. Bund und Länder fördern mit insgesamt 4,3 Milliarden Euro Investitionen für moderne Notfallkapazitäten, digitale Infrastrukturen und die IT-Sicherheit deutscher Krankenhäuser. Als Tool, das mit dem Ziel einer gesteigerten Versorgungsqualität über automatisierte Hinweise bei Behandlungsentscheidungen unterstützt, wird MAIA die Kriterien des Fördertatbestands 4 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV) erfüllen.
Auch die unabhängigen Berater der Unity AG bescheinigen MAIA nach eingehender Prüfung die Förderfähigkeit nach Fördertatbestand 4.
Für Fragen rund um das Thema Krankenhauszukunftsgesetz wenden Sie sich gerne an unser zertifiziertes Vertriebsteam oder an die Expertinnen und Experten der Unity AG.